Thüringen
Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 59 Städte und Gemeinden mit rund 77.341 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Schwerbehindertenrecht.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- +49 3663 488-972
- Website der Behörde
- saale-orla-kreis.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Pößneck11.960 Einw.
- Neustadt an der Orla8.743 Einw.
- Schleiz8.501 Einw.
- Bad Lobenstein5.523 Einw.
- Rosenthal am Rennsteig3.669 Einw.
- Triptis3.606 Einw.
- Tanna3.304 Einw.
- Saalburg-Ebersdorf3.271 Einw.
- Remptendorf3.090 Einw.
- Wurzbach2.864 Einw.
- Krölpa2.543 Einw.
- Gefell2.344 Einw.
- Hirschberg2.105 Einw.
- Ranis1.680 Einw.
- Langenorla1.177 Einw.
- Oppurg1.059 Einw.
- Oettersdorf800 Einw.
- Ziegenrück626 Einw.
- Wernburg614 Einw.
- Bodelwitz561 Einw.
- Dittersdorf450 Einw.
- Peuschen430 Einw.
- Dreitzsch401 Einw.
- Kospoda388 Einw.
- Moßbach387 Einw.
- Tegau387 Einw.
- Schmieritz376 Einw.
- Weira373 Einw.
- Lemnitz370 Einw.
- Nimritz352 Einw.
- Görkwitz305 Einw.
- Lausnitz b. Neustadt an der Orla293 Einw.
- Gössitz279 Einw.
- Mittelpöllnitz271 Einw.
- Miesitz269 Einw.
- Löhma264 Einw.
- Schöndorf263 Einw.
- Neundorf (bei Schleiz)257 Einw.
- Plothen252 Einw.
- Volkmannsdorf240 Einw.
- Eßbach228 Einw.
- Geroda221 Einw.
- Göschitz205 Einw.
- Wilhelmsdorf192 Einw.
- Kirschkau191 Einw.
- Grobengereuth186 Einw.
- Döbritz185 Einw.
- Rosendorf159 Einw.
- Pörmitz151 Einw.
- Oberoppurg149 Einw.
- Gertewitz130 Einw.
- Tömmelsdorf120 Einw.
- Seisla119 Einw.
- Paska92 Einw.
- Schmorda87 Einw.
- Moxa81 Einw.
- Keila73 Einw.
- Quaschwitz68 Einw.
- Solkwitz57 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht?
Telefon: +49 3663 488-972. E-Mail: sozialhilfe@lrasok.thueringen.de.
Für welche Orte ist das Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 59 Städte und Gemeinden, darunter Pößneck, Neustadt an der Orla, Schleiz, Bad Lobenstein, Rosenthal am Rennsteig, Triptis, Tanna, Saalburg-Ebersdorf und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.