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Thüringen

Stadt Gera – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für Gera. Amtliche Bezeichnung: Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung.

Kontakt

Anschrift
Stadt Gera – Schwerbehindertenrecht
Gagarinstraße 68
07545 Gera
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Sprechzeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr; Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Website der Behörde
gera.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Stadt Gera – Schwerbehindertenrecht?

Anschrift: Gagarinstraße 68, 07545 Gera. Telefon: +49 365 838-3508. Sprechzeiten: Montag 09:00 - 17:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr; Freitag 09:00 - 15:00 Uhr.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.