Thüringen
Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 42 Städte und Gemeinden mit rund 93.707 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Greiz - Schwerbehindertenfeststellung.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3661 876-263
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Sprechzeiten
- Montag: 09 - 13 Uhr; Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr; Mittwoch: 13 - 16 Uhr; Donnerstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr; Freitag: 09 - 13 Uhr; vorherige Terminvereinbarung
- Postanschrift
- Postfach 1352
07962 Greiz - Website der Behörde
- landkreis-greiz.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Greiz19.766 Einw.
- Zeulenroda-Triebes15.677 Einw.
- Weida7.939 Einw.
- Berga-Wünschendorf5.840 Einw.
- Ronneburg4.971 Einw.
- Mohlsdorf-Teichwolframsdorf4.447 Einw.
- Langenwetzendorf3.942 Einw.
- Bad Köstritz3.651 Einw.
- Kraftsdorf3.646 Einw.
- Auma-Weidatal3.324 Einw.
- Münchenbernsdorf2.842 Einw.
- Harth-Pöllnitz2.622 Einw.
- Hohenleuben1.373 Einw.
- Großenstein1.169 Einw.
- Seelingstädt1.147 Einw.
- Pölzig1.060 Einw.
- Brahmenau904 Einw.
- Langenwolschendorf749 Einw.
- Zedlitz709 Einw.
- Rückersdorf674 Einw.
- Braunichswalde611 Einw.
- Caaschwitz610 Einw.
- Saara577 Einw.
- Bocka481 Einw.
- Kauern444 Einw.
- Lindenkreuz431 Einw.
- Linda b. Weida416 Einw.
- Korbußen411 Einw.
- Paitzdorf405 Einw.
- Hundhaupten329 Einw.
- Endschütz323 Einw.
- Reichstädt318 Einw.
- Weißendorf307 Einw.
- Crimla268 Einw.
- Lederhose261 Einw.
- Schwarzbach218 Einw.
- Bethenhausen210 Einw.
- Hilbersdorf194 Einw.
- Schwaara130 Einw.
- Gauern121 Einw.
- Teichwitz97 Einw.
- Hirschfeld93 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz. Telefon: +49 3661 876-263. Sprechzeiten: Montag: 09 - 13 Uhr; Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr; Mittwoch: 13 - 16 Uhr; Donnerstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr; Freitag: 09 - 13 Uhr; vorherige Terminvereinbarung. E-Mail: schwerbehindertenfeststellung@landkreis-greiz.de.
Für welche Orte ist das Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 42 Städte und Gemeinden, darunter Greiz, Zeulenroda-Triebes, Weida, Berga-Wünschendorf, Ronneburg, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Langenwetzendorf, Bad Köstritz und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.