Thüringen
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 91 Städte und Gemeinden mit rund 83.342 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schwerbehindertenrecht.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Saale-Holzland-Kreis – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- +49 36691 70-3100
- Sprechzeiten
- Montag nach Vereinbarung; Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr; Mittwoch nach Vereinbarung; Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr; Freitag nach Vereinbarung
- sozialamt@lrashk.de
- Website der Behörde
- saaleholzlandkreis.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Eisenberg10.955 Einw.
- Hermsdorf8.210 Einw.
- Kahla6.825 Einw.
- Stadtroda6.785 Einw.
- Dornburg-Camburg5.289 Einw.
- Bad Klosterlausnitz3.399 Einw.
- Bürgel3.099 Einw.
- Schkölen2.559 Einw.
- Heideland1.738 Einw.
- Crossen an der Elster1.568 Einw.
- Zöllnitz1.273 Einw.
- Bucha1.160 Einw.
- St.Gangloff1.137 Einw.
- Rothenstein1.134 Einw.
- Weißenborn1.126 Einw.
- Orlamünde1.081 Einw.
- Tautenhain910 Einw.
- Schlöben892 Einw.
- Reichenbach860 Einw.
- Frauenprießnitz812 Einw.
- Großlöbichau804 Einw.
- Altenberga791 Einw.
- Milda728 Einw.
- Golmsdorf707 Einw.
- Serba665 Einw.
- Neuengönna658 Einw.
- Hartmannsdorf657 Einw.
- Lehesten648 Einw.
- Trockenborn-Wolfersdorf621 Einw.
- Silbitz607 Einw.
- Hummelshain605 Einw.
- Mörsdorf558 Einw.
- Hainspitz554 Einw.
- Laasdorf532 Einw.
- Schöngleina515 Einw.
- Lippersdorf-Erdmannsdorf457 Einw.
- Reinstädt453 Einw.
- Tröbnitz445 Einw.
- Schleifreisen420 Einw.
- Renthendorf414 Einw.
- Ottendorf404 Einw.
- Gumperda396 Einw.
- Graitschen b. Bürgel384 Einw.
- Großpürschütz376 Einw.
- Eichenberg361 Einw.
- Ruttersdorf-Lotschen327 Einw.
- Kleineutersdorf321 Einw.
- Eineborn316 Einw.
- Freienorla310 Einw.
- Albersdorf298 Einw.
- Schöps287 Einw.
- Petersberg284 Einw.
- Tautenburg276 Einw.
- Rauda274 Einw.
- Bibra273 Einw.
- Sulza264 Einw.
- Großeutersdorf263 Einw.
- Bobeck262 Einw.
- Lindig235 Einw.
- Oberbodnitz233 Einw.
- Wichmar225 Einw.
- Rausdorf224 Einw.
- Waldeck218 Einw.
- Rauschwitz214 Einw.
- Gösen209 Einw.
- Seitenroda205 Einw.
- Unterbodnitz193 Einw.
- Hainichen190 Einw.
- Geisenhain178 Einw.
- Walpernhain176 Einw.
- Kleinebersdorf172 Einw.
- Zimmern171 Einw.
- Jenalöbnitz156 Einw.
- Großbockedra154 Einw.
- Löberschütz148 Einw.
- Waltersdorf147 Einw.
- Gneus145 Einw.
- Bremsnitz141 Einw.
- Tautendorf140 Einw.
- Tissa140 Einw.
- Weißbach128 Einw.
- Mertendorf127 Einw.
- Karlsdorf115 Einw.
- Möckern106 Einw.
- Thierschneck99 Einw.
- Poxdorf94 Einw.
- Meusebach88 Einw.
- Nausnitz84 Einw.
- Rattelsdorf72 Einw.
- Scheiditz54 Einw.
- Kleinbockedra34 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis – Schwerbehindertenrecht?
Telefon: +49 36691 70-3100. Sprechzeiten: Montag nach Vereinbarung; Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr; Mittwoch nach Vereinbarung; Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr; Freitag nach Vereinbarung. E-Mail: sozialamt@lrashk.de.
Für welche Orte ist das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 91 Städte und Gemeinden, darunter Eisenberg, Hermsdorf, Kahla, Stadtroda, Dornburg-Camburg, Bad Klosterlausnitz, Bürgel, Schkölen und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.