Thüringen
Landratsamt Weimarer Land – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 82.392 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Versorgungsverwaltung.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landratsamt Weimarer Land – Schwerbehindertenrecht, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Weimarer Land – Schwerbehindertenrecht
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3644 540-741
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Website der Behörde
- weimarerland.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Weimarer Land – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Apolda22.787 Einw.
- Bad Sulza8.001 Einw.
- Bad Berka7.389 Einw.
- Am Ettersberg7.010 Einw.
- Blankenhain6.543 Einw.
- Grammetal6.437 Einw.
- Ilmtal-Weinstraße6.169 Einw.
- Kranichfeld3.376 Einw.
- Mellingen1.949 Einw.
- Magdala1.924 Einw.
- Großschwabhausen1.286 Einw.
- Klettbach1.239 Einw.
- Niedertrebra757 Einw.
- Ettersburg733 Einw.
- Umpferstedt669 Einw.
- Tonndorf641 Einw.
- Großheringen630 Einw.
- Neumark462 Einw.
- Kapellendorf415 Einw.
- Hohenfelden374 Einw.
- Schmiedehausen344 Einw.
- Lehnstedt338 Einw.
- Wiegendorf313 Einw.
- Nauendorf309 Einw.
- Ballstedt285 Einw.
- Rittersdorf268 Einw.
- Obertrebra236 Einw.
- Hetschburg227 Einw.
- Döbritschen225 Einw.
- Vollersroda206 Einw.
- Buchfart202 Einw.
- Eberstedt200 Einw.
- Hammerstedt184 Einw.
- Frankendorf150 Einw.
- Oettern114 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Weimarer Land – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda. Telefon: +49 3644 540-741. E-Mail: post.sozialamt@weimarerland.de.
Für welche Orte ist das Landratsamt Weimarer Land – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Apolda, Bad Sulza, Bad Berka, Am Ettersberg, Blankenhain, Grammetal, Ilmtal-Weinstraße, Kranichfeld und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.