Versorgungsämter.org

Quellen & Methodik

Kontaktdaten

Wir verwenden amtliche Behördenseiten und den Portalverbund Online-Gateway (PVOG). Unbelegte Angaben bleiben leer. Die Quellen stehen auf jeder Behördenseite. Private Verzeichnisse nutzen wir nicht als Quelle. Letzte Prüfung: 23.10.2026.

Zuständigkeit

Die Länder bestimmen die zuständigen Behörden für § 152 SGB IX. Landesrecht und amtliche Zuständigkeitsangaben bilden die Grundlage unserer Gemeindezuordnung. Gemeinden und Kreise: Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.06.2026, dl-de/by-2-0. Postleitzahlen: © OpenStreetMap-Mitwirkende über OpenPLZ API, Lizenz ODbL.

Eine Postleitzahl kann mehrere Zuständigkeitsbereiche berühren. Dann zeigt die Suche alle in Frage kommenden Stellen; entscheidend ist der genaue Ort.

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