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Thüringen

Stadt Jena – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für Jena. Amtliche Bezeichnung: Stadtverwaltung Jena - Team Kommunale Versorgungsleistungen.

Kontakt

Anschrift
Stadt Jena – Schwerbehindertenrecht
Lutherplatz 3
07743 Jena
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Sprechzeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
service.jena.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Stadt Jena – Schwerbehindertenrecht?

Anschrift: Lutherplatz 3, 07743 Jena. Telefon: +49 3641 49-4601. Sprechzeiten: Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr. E-Mail: fd-soziales@jena.de.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.