Ratgeber
Was Sie beantragen können, welche Unterlagen helfen und welche Fristen gelten.
- ab GdB 20FeststellungSchwerbehindertenausweis beantragen: Antrag und UnterlagenStellen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde. Sie prüft den Grad der Behinderung (GdB) und mögliche Merkzeichen. Ab GdB 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
- GdB: So wird der Grad der Behinderung bestimmtDer GdB beschreibt, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirken. Eine Diagnose allein legt den GdB nicht fest.
- § 3 SchwbAwVGrundlageMerkzeichen im Schwerbehindertenausweis: BedeutungMerkzeichen weisen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen nach. Die zuständige Behörde stellt sie fest. Viele Vergünstigungen müssen Sie anschließend gesondert beantragen.
- ab GdB 20PauschbetragNachteilsausgleiche: Steuern, Arbeit, Rente und MobilitätNicht jede Vergünstigung gilt bei jedem GdB. Manche setzen Schwerbehinderung oder bestimmte Merkzeichen voraus. Ein Pauschbetrag ist ein Steuerabzug, keine Auszahlung.
- 1 MonatRegelfristWiderspruch gegen den GdB-Bescheid: Frist und FormPrüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Ein Widerspruch muss regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe formgerecht bei der Behörde eingehen. Das Absenden allein genügt nicht.
- § 48 SGB XGrundlageNeufeststellung bei Verschlimmerung: GdB ändern lassenHaben sich die Verhältnisse seit dem letzten Bescheid wesentlich geändert, können Sie eine Neufeststellung beantragen. Die Behörde prüft den aktuellen Gesamtzustand.
- Schwerbehindertenausweis verlängern oder verlorenWenden Sie sich an die zuständige Behörde. Die Ausweiskarte und die Feststellung Ihres GdB sind unterschiedliche Dinge: Der Ablauf der Karte beendet nicht automatisch den festgestellten GdB.