Antrag und Nachweise
Nennen Sie das Aktenzeichen des bisherigen Bescheids und beantragen Sie ausdrücklich die Neufeststellung wegen einer Verschlimmerung. Nutzen Sie das Änderungsformular oder stellen Sie zunächst einen formlosen Antrag und bitten um die Vordrucke (§ 9 SGB X). Medizinische Begründungen und aktuelle Befunde reichen Sie direkt bei der Behörde nach.
Keine automatische Erhöhung
§ 48 Abs. 1 SGB X setzt eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse voraus. Es wird nicht nur die neu hinzugekommene Diagnose betrachtet. Die Gesamtprüfung kann auch ergeben, dass der bisherige GdB sinkt oder ein Merkzeichen entfällt. Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten, wenn Sie unsicher sind.
Änderung oder Widerspruch?
Gegen einen gerade ergangenen, aus Ihrer Sicht falschen Bescheid ist der Widerspruch innerhalb der laufenden Frist der passende Prüfweg. Ein Neufeststellungsantrag ersetzt keinen fristgerechten Widerspruch gegen den alten Bescheid.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Behörde.