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Ratgeber · Stand 23.10.2026

Neufeststellung bei Verschlimmerung: GdB ändern lassen

Haben sich die Verhältnisse seit dem letzten Bescheid wesentlich geändert, können Sie eine Neufeststellung beantragen. Die Behörde prüft den aktuellen Gesamtzustand.

Grundlage
§ 48 SGB X
Ergebnis
Offen
Auch ein niedrigerer GdB ist möglich

Antrag und Nachweise

Nennen Sie das Aktenzeichen des bisherigen Bescheids und beantragen Sie ausdrücklich die Neufeststellung wegen einer Verschlimmerung. Nutzen Sie das Änderungsformular oder stellen Sie zunächst einen formlosen Antrag und bitten um die Vordrucke (§ 9 SGB X). Medizinische Begründungen und aktuelle Befunde reichen Sie direkt bei der Behörde nach.

Keine automatische Erhöhung

§ 48 Abs. 1 SGB X setzt eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse voraus. Es wird nicht nur die neu hinzugekommene Diagnose betrachtet. Die Gesamtprüfung kann auch ergeben, dass der bisherige GdB sinkt oder ein Merkzeichen entfällt. Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten, wenn Sie unsicher sind.

Änderung oder Widerspruch?

Gegen einen gerade ergangenen, aus Ihrer Sicht falschen Bescheid ist der Widerspruch innerhalb der laufenden Frist der passende Prüfweg. Ein Neufeststellungsantrag ersetzt keinen fristgerechten Widerspruch gegen den alten Bescheid.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Behörde.

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