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Thüringen

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 100.105 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Versorgungsverwaltung.

Kontakt

Anschrift
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Gesundheitsunterlagen nur unmittelbar an die Behörde senden.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Saalfeld/Saale, Rudolstadt, Unterwellenborn, Königsee, Bad Blankenburg, Uhlstädt-Kirchhasel, Schwarzatal, Probstzella und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.