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Sachsen

Landkreis Leipzig – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 260.127 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Sozialamt.

Kontakt

Anschrift
Landkreis Leipzig – Schwerbehindertenrecht
Brauhausstraße 8
04552 Borna
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
landkreisleipzig.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Landkreis Leipzig – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Landkreis Leipzig – Schwerbehindertenrecht?

Anschrift: Brauhausstraße 8, 04552 Borna. Telefon: +49 3433 241 0.

Für welche Orte ist der Landkreis Leipzig – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Grimma, Markkleeberg, Borna, Wurzen, Markranstädt, Frohburg, Brandis, Zwenkau und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.