Saarland
Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt
Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 1.012.141 Einwohnern.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen - Website der Behörde
- saarland.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Saarbrücken182.971 Einw.
- Neunkirchen47.344 Einw.
- Homburg43.382 Einw.
- Völklingen40.952 Einw.
- Saarlouis37.667 Einw.
- St. Ingbert35.453 Einw.
- Merzig31.697 Einw.
- St. Wendel25.441 Einw.
- Dillingen/ Saar21.529 Einw.
- Blieskastel20.197 Einw.
- Lebach19.468 Einw.
- Heusweiler18.427 Einw.
- Püttlingen18.361 Einw.
- Schwalbach18.108 Einw.
- Wadgassen18.025 Einw.
- Bexbach17.793 Einw.
- Schmelz16.981 Einw.
- Eppelborn16.661 Einw.
- Losheim am See16.535 Einw.
- Wadern16.453 Einw.
- Sulzbach/ Saar16.376 Einw.
- Illingen15.935 Einw.
- Schiffweiler15.805 Einw.
- Beckingen15.442 Einw.
- Rehlingen-Siersburg14.932 Einw.
- Riegelsberg14.296 Einw.
- Ottweiler14.255 Einw.
- Saarwellingen13.616 Einw.
- Spiesen-Elversberg13.080 Einw.
- Quierschied12.895 Einw.
- Mettlach12.621 Einw.
- Tholey12.358 Einw.
- Überherrn12.109 Einw.
- Kleinblittersdorf10.856 Einw.
- Mandelbachtal10.844 Einw.
- Marpingen10.297 Einw.
- Kirkel10.191 Einw.
- Friedrichsthal10.180 Einw.
- Merchweiler10.099 Einw.
- Nohfelden9.949 Einw.
- Perl9.503 Einw.
- Wallerfangen9.324 Einw.
- Nalbach9.251 Einw.
- Nonnweiler8.484 Einw.
- Freisen8.115 Einw.
- Großrosseln7.835 Einw.
- Bous7.191 Einw.
- Namborn7.096 Einw.
- Ensdorf6.928 Einw.
- Weiskirchen6.528 Einw.
- Gersheim6.232 Einw.
- Oberthal6.073 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt?
Anschrift: Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken. E-Mail: schwerbehinderung@las.saarland.de.
Für welche Orte ist das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt zuständig?
Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen, Saarlouis, St. Ingbert, Merzig, St. Wendel und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.