Versorgungsämter.org

Saarland

Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt

Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 1.012.141 Einwohnern.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
saarland.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt?

Anschrift: Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken. E-Mail: schwerbehinderung@las.saarland.de.

Für welche Orte ist das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt zuständig?

Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen, Saarlouis, St. Ingbert, Merzig, St. Wendel und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.