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Rheinland-Pfalz

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

Zuständig für 500 Städte und Gemeinden mit rund 1.424.649 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
lsjv.rlp.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau?

Anschrift: Reiterstraße 16, 76829 Landau. Telefon: +49 6341 26-222. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen.. E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de.

Für welche Orte ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau zuständig?

Für 500 Städte und Gemeinden, darunter Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau in der Pfalz, Frankenthal (Pfalz), Pirmasens, Zweibrücken und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.