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Saarbrücken · Regionalverband Saarbrücken · 182.971 Einwohner

Versorgungsamt für Saarbrücken

Zuständig ist das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt.

Postleitzahlen in Saarbrücken: 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133

Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt

Anschrift
Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
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Website der Behörde
saarland.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Saarbrücken zuständig?

Für Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) ist das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt zuständig, Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken.

Welche Postleitzahlen gehören zu Saarbrücken?

Zur Gemeinde Saarbrücken gehören die Postleitzahlen 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Soziales - Abteilung B - Schwerbehindertenangelegenheiten, Inklusionsamt für