Versorgungsämter.org

Rheinland-Pfalz

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Zuständig für 650 Städte und Gemeinden mit rund 608.194 Einwohnern.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Moltkestraße 19
54292 Trier
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
lsjv.rlp.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier?

Anschrift: Moltkestraße 19, 54292 Trier. Telefon: +49 651 1447-222. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen.. E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de.

Für welche Orte ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier zuständig?

Für 650 Städte und Gemeinden, darunter Trier, Idar-Oberstein, Wittlich, Konz, Bitburg, Morbach, Schweich, Daun und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.