Baden-Württemberg
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Versorgungsamt
Zuständig für 56 Städte und Gemeinden mit rund 1.032.352 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Versorgungsamt.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Versorgungsamt
Eppelheimer Straße 15
69115 Heidelberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6221 522-2888
- Website der Behörde
- rhein-neckar-kreis.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Versorgungsamt zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Mannheim318.035 Einw.
- Heidelberg155.756 Einw.
- Weinheim45.852 Einw.
- Sinsheim37.036 Einw.
- Wiesloch27.731 Einw.
- Leimen26.873 Einw.
- Schwetzingen21.767 Einw.
- Hockenheim21.623 Einw.
- Walldorf16.188 Einw.
- Eppelheim15.663 Einw.
- Sandhausen15.330 Einw.
- Schriesheim15.209 Einw.
- Eberbach14.727 Einw.
- Edingen-Neckarhausen14.612 Einw.
- Brühl14.328 Einw.
- St. Leon-Rot13.979 Einw.
- Neckargemünd13.335 Einw.
- Ketsch13.117 Einw.
- Ladenburg12.914 Einw.
- Dossenheim12.690 Einw.
- Heddesheim12.294 Einw.
- Oftersheim12.272 Einw.
- Hemsbach11.915 Einw.
- Nußloch11.418 Einw.
- Plankstadt10.644 Einw.
- Hirschberg an der Bergstraße9.647 Einw.
- Ilvesheim9.207 Einw.
- Dielheim9.094 Einw.
- Mühlhausen8.753 Einw.
- Rauenberg8.675 Einw.
- Reilingen8.404 Einw.
- Neulußheim7.162 Einw.
- Laudenbach6.573 Einw.
- Altlußheim6.317 Einw.
- Bammental6.278 Einw.
- Waibstadt5.794 Einw.
- Angelbachtal5.299 Einw.
- Meckesheim5.298 Einw.
- Schönau4.369 Einw.
- Neckarbischofsheim4.195 Einw.
- Mauer4.073 Einw.
- Helmstadt-Bargen3.887 Einw.
- Malsch3.478 Einw.
- Wilhelmsfeld3.332 Einw.
- Wiesenbach3.181 Einw.
- Schönbrunn2.901 Einw.
- Eschelbronn2.733 Einw.
- Heiligkreuzsteinach2.614 Einw.
- Gaiberg2.480 Einw.
- Epfenbach2.448 Einw.
- Lobbach2.353 Einw.
- Zuzenhausen2.343 Einw.
- Reichartshausen2.154 Einw.
- Neidenstein1.769 Einw.
- Spechbach1.761 Einw.
- Heddesbach472 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Versorgungsamt?
Anschrift: Eppelheimer Straße 15, 69115 Heidelberg. Telefon: +49 6221 522-2888. E-Mail: versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de.
Für welche Orte ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Versorgungsamt zuständig?
Für 56 Städte und Gemeinden, darunter Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Sinsheim, Wiesloch, Leimen, Schwetzingen, Hockenheim und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.