Baden-Württemberg
Landratsamt Ortenaukreis – Versorgungsamt
Zuständig für 51 Städte und Gemeinden mit rund 444.858 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Schwerbehindertenrecht.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Ortenaukreis – Versorgungsamt
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Website der Behörde
- service-bw.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Ortenaukreis – Versorgungsamt zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Offenburg62.993 Einw.
- Lahr/Schwarzwald50.775 Einw.
- Kehl39.584 Einw.
- Achern26.733 Einw.
- Oberkirch19.847 Einw.
- Friesenheim13.858 Einw.
- Ettenheim13.722 Einw.
- Rheinau11.346 Einw.
- Gengenbach11.081 Einw.
- Appenweier10.374 Einw.
- Willstätt10.124 Einw.
- Neuried9.919 Einw.
- Hohberg8.186 Einw.
- Zell am Harmersbach8.129 Einw.
- Renchen7.582 Einw.
- Schutterwald7.320 Einw.
- Haslach im Kinzigtal7.190 Einw.
- Schwanau7.054 Einw.
- Kappelrodeck6.324 Einw.
- Hausach5.851 Einw.
- Wolfach5.571 Einw.
- Kippenheim5.559 Einw.
- Sasbach5.357 Einw.
- Mahlberg5.254 Einw.
- Kappel-Grafenhausen5.246 Einw.
- Rust4.865 Einw.
- Seelbach4.828 Einw.
- Oppenau4.815 Einw.
- Hornberg4.154 Einw.
- Meißenheim4.149 Einw.
- Durbach4.123 Einw.
- Lauf4.021 Einw.
- Steinach3.941 Einw.
- Biberach3.799 Einw.
- Ortenberg3.553 Einw.
- Ohlsbach3.368 Einw.
- Schuttertal3.170 Einw.
- Ottenhöfen im Schwarzwald3.082 Einw.
- Ringsheim2.645 Einw.
- Bad Peterstal-Griesbach2.583 Einw.
- Berghaupten2.539 Einw.
- Sasbachwalden2.538 Einw.
- Oberwolfach2.527 Einw.
- Oberharmersbach2.397 Einw.
- Gutach (Schwarzwaldbahn)2.279 Einw.
- Lautenbach1.991 Einw.
- Nordrach1.980 Einw.
- Hofstetten1.789 Einw.
- Fischerbach1.704 Einw.
- Mühlenbach1.629 Einw.
- Seebach1.410 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Ortenaukreis – Versorgungsamt?
Die aktuellen Kontaktdaten stehen auf der offiziellen Seite: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/281
Für welche Orte ist das Landratsamt Ortenaukreis – Versorgungsamt zuständig?
Für 51 Städte und Gemeinden, darunter Offenburg, Lahr/Schwarzwald, Kehl, Achern, Oberkirch, Friesenheim, Ettenheim, Rheinau und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.