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Hessen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

Zuständig für 49 Städte und Gemeinden mit rund 887.106 Einwohnern.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer Straße 35
65185 Wiesbaden
Auf der Karte zeigen
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Postfach 5747
65047 Wiesbaden
Website der Behörde
rp-giessen.hessen.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden?

Anschrift: Mainzer Straße 35, 65185 Wiesbaden. Telefon: +49 611 7157 0. E-Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de.

Für welche Orte ist Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden zuständig?

Für 49 Städte und Gemeinden, darunter Wiesbaden, Hofheim am Taunus, Limburg a. d. Lahn, Taunusstein, Hattersheim am Main, Kelkheim (Taunus), Idstein, Bad Soden am Taunus und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.