Sachsen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 243.996 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Referat Eingliederungs- und Behindertenhilfe.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht
Dresdner Straße 107
01705 Freital
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3501 515 2245
- Website der Behörde
- landratsamt-pirna.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Pirna40.128 Einw.
- Freital39.281 Einw.
- Heidenau16.686 Einw.
- Wilsdruff14.583 Einw.
- Dippoldiswalde13.915 Einw.
- Neustadt in Sachsen11.810 Einw.
- Bannewitz11.122 Einw.
- Sebnitz9.421 Einw.
- Altenberg7.462 Einw.
- Klingenberg6.588 Einw.
- Glashütte6.414 Einw.
- Dohna6.030 Einw.
- Stolpen5.436 Einw.
- Bad Gottleuba-Berggießhübel5.367 Einw.
- Tharandt5.170 Einw.
- Kreischa4.629 Einw.
- Rabenau4.359 Einw.
- Dürrröhrsdorf-Dittersbach4.269 Einw.
- Bad Schandau3.346 Einw.
- Hohnstein3.150 Einw.
- Lohmen2.994 Einw.
- Struppen2.386 Einw.
- Königstein/Sächs. Schw.2.151 Einw.
- Bahretal2.082 Einw.
- Dohma2.009 Einw.
- Müglitztal1.900 Einw.
- Gohrisch1.744 Einw.
- Stadt Wehlen1.538 Einw.
- Rosenthal-Bielatal1.521 Einw.
- Reinhardtsdorf-Schöna1.267 Einw.
- Liebstadt1.207 Einw.
- Dorfhain1.052 Einw.
- Hartmannsdorf-Reichenau1.040 Einw.
- Rathmannsdorf882 Einw.
- Hermsdorf/Erzgeb.725 Einw.
- Rathen332 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Dresdner Straße 107, 01705 Freital. Telefon: +49 3501 515 2245.
Für welche Orte ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Pirna, Freital, Heidenau, Wilsdruff, Dippoldiswalde, Neustadt in Sachsen, Bannewitz, Sebnitz und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.