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Sachsen

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 243.996 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Referat Eingliederungs- und Behindertenhilfe.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht
Dresdner Straße 107
01705 Freital
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
landratsamt-pirna.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht?

Anschrift: Dresdner Straße 107, 01705 Freital. Telefon: +49 3501 515 2245.

Für welche Orte ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Pirna, Freital, Heidenau, Wilsdruff, Dippoldiswalde, Neustadt in Sachsen, Bannewitz, Sebnitz und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.