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Sachsen

Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 53 Städte und Gemeinden mit rund 243.958 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Sachgebiet Schwerbehindertenrecht und Landesblindengesetz.

Kontakt

Anschrift
Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
kreis-goerlitz.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht?

Anschrift: Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau. Telefon: +49 3581 663 2222.

Für welche Orte ist der Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 53 Städte und Gemeinden, darunter Görlitz, Zittau, Weißwasser/O.L., Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Niesky, Kottmar, Herrnhut und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.