Sachsen
Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 53 Städte und Gemeinden mit rund 243.958 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Sachgebiet Schwerbehindertenrecht und Landesblindengesetz.
Kontakt
- Anschrift
- Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3581 663 2222
- Website der Behörde
- kreis-goerlitz.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist der Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Görlitz55.186 Einw.
- Zittau25.286 Einw.
- Weißwasser/O.L.15.002 Einw.
- Löbau14.467 Einw.
- Ebersbach-Neugersdorf10.937 Einw.
- Niesky8.956 Einw.
- Kottmar6.892 Einw.
- Herrnhut5.695 Einw.
- Großschönau5.114 Einw.
- Oderwitz4.667 Einw.
- Reichenbach/O.L.4.574 Einw.
- Boxberg/O.L.4.303 Einw.
- Olbersdorf4.281 Einw.
- Rothenburg/O.L.4.047 Einw.
- Markersdorf3.709 Einw.
- Bad Muskau3.577 Einw.
- Seifhennersdorf3.536 Einw.
- Mittelherwigsdorf3.491 Einw.
- Leutersdorf3.330 Einw.
- Krauschwitz i. d. O.L.3.171 Einw.
- Bernstadt a. d. Eigen3.117 Einw.
- Neusalza-Spremberg3.092 Einw.
- Schleife2.531 Einw.
- Rietschen2.379 Einw.
- Waldhufen2.329 Einw.
- Schöpstal2.288 Einw.
- Kodersdorf2.283 Einw.
- Oppach2.199 Einw.
- Ostritz2.198 Einw.
- Bertsdorf-Hörnitz1.998 Einw.
- Hohendubrau1.837 Einw.
- Lawalde1.751 Einw.
- Vierkirchen1.607 Einw.
- Neißeaue1.603 Einw.
- Horka1.562 Einw.
- Gablenz1.550 Einw.
- Hainewalde1.512 Einw.
- Rosenbach1.503 Einw.
- Schönau-Berzdorf a. d. Eigen1.413 Einw.
- Jonsdorf1.411 Einw.
- Oybin1.281 Einw.
- Großschweidnitz1.232 Einw.
- Quitzdorf am See1.221 Einw.
- Weißkeißel1.164 Einw.
- Königshain1.154 Einw.
- Hähnichen1.154 Einw.
- Beiersdorf1.038 Einw.
- Groß Düben1.031 Einw.
- Schönbach1.009 Einw.
- Mücka960 Einw.
- Dürrhennersdorf820 Einw.
- Kreba-Neudorf812 Einw.
- Trebendorf698 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich den Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau. Telefon: +49 3581 663 2222.
Für welche Orte ist der Landkreis Görlitz – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 53 Städte und Gemeinden, darunter Görlitz, Zittau, Weißwasser/O.L., Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Niesky, Kottmar, Herrnhut und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.