Sachsen
Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 57 Städte und Gemeinden mit rund 292.608 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Schwerbehindertenrecht/ Landesblindengeld.
Kontakt
- Anschrift
- Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3591 5251 50450
- Website der Behörde
- landkreis-bautzen.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Bautzen37.566 Einw.
- Hoyerswerda30.759 Einw.
- Radeberg18.683 Einw.
- Kamenz16.918 Einw.
- Bischofswerda10.576 Einw.
- Ottendorf-Okrilla9.909 Einw.
- Großröhrsdorf9.477 Einw.
- Lauta7.726 Einw.
- Pulsnitz7.246 Einw.
- Sohland a. d. Spree6.317 Einw.
- Bernsdorf6.242 Einw.
- Schirgiswalde-Kirschau5.849 Einw.
- Wittichenau5.554 Einw.
- Lohsa4.978 Einw.
- Arnsdorf4.960 Einw.
- Malschwitz4.818 Einw.
- Neukirch/Lausitz4.742 Einw.
- Königsbrück4.665 Einw.
- Wilthen4.642 Einw.
- Cunewalde4.458 Einw.
- Wachau4.233 Einw.
- Doberschau-Gaußig4.203 Einw.
- Großdubrau4.029 Einw.
- Haselbachtal3.882 Einw.
- Königswartha3.359 Einw.
- Elsterheide3.269 Einw.
- Radibor3.084 Einw.
- Weißenberg3.024 Einw.
- Schmölln-Putzkau2.972 Einw.
- Großharthau2.952 Einw.
- Göda2.917 Einw.
- Großpostwitz/O.L.2.730 Einw.
- Elstra2.651 Einw.
- Demitz-Thumitz2.642 Einw.
- Burkau2.595 Einw.
- Steinigtwolmsdorf2.582 Einw.
- Ohorn2.443 Einw.
- Kubschütz2.428 Einw.
- Schwepnitz2.425 Einw.
- Neschwitz2.332 Einw.
- Oßling2.191 Einw.
- Hochkirch2.162 Einw.
- Obergurig2.047 Einw.
- Panschwitz-Kuckau2.036 Einw.
- Laußnitz1.811 Einw.
- Ralbitz-Rosenthal1.741 Einw.
- Spreetal1.702 Einw.
- Steina1.648 Einw.
- Lichtenberg1.607 Einw.
- Neukirch1.592 Einw.
- Rammenau1.321 Einw.
- Nebelschütz1.183 Einw.
- Räckelwitz1.137 Einw.
- Crostwitz1.032 Einw.
- Frankenthal891 Einw.
- Großnaundorf888 Einw.
- Puschwitz782 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich den Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen. Telefon: +49 3591 5251 50450.
Für welche Orte ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 57 Städte und Gemeinden, darunter Bautzen, Hoyerswerda, Radeberg, Kamenz, Bischofswerda, Ottendorf-Okrilla, Großröhrsdorf, Lauta und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.