Sachsen
Landkreis Mittelsachsen – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 296.431 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Schwerbehindertenrecht u. Landesblindengeld.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An den Landkreis Mittelsachsen – Schwerbehindertenrecht, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Landkreis Mittelsachsen – Schwerbehindertenrecht
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3731 799 6000
- Website der Behörde
- landkreis-mittelsachsen.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist der Landkreis Mittelsachsen – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Freiberg41.519 Einw.
- Döbeln23.819 Einw.
- Mittweida13.839 Einw.
- Frankenberg/Sa.13.659 Einw.
- Burgstädt10.413 Einw.
- Flöha10.183 Einw.
- Waldheim8.989 Einw.
- Brand-Erbisdorf8.797 Einw.
- Hainichen8.255 Einw.
- Penig8.059 Einw.
- Leisnig8.028 Einw.
- Oederan7.569 Einw.
- Roßwein7.149 Einw.
- Lichtenau6.912 Einw.
- Hartha6.503 Einw.
- Bobritzsch-Hilbersdorf5.647 Einw.
- Rochlitz5.549 Einw.
- Großschirma5.217 Einw.
- Halsbrücke4.999 Einw.
- Niederwiesa4.712 Einw.
- Jahnatal4.702 Einw.
- Striegistal4.570 Einw.
- Hartmannsdorf4.382 Einw.
- Augustusburg4.379 Einw.
- Geringswalde4.066 Einw.
- Lunzenau3.880 Einw.
- Eppendorf3.787 Einw.
- Rossau3.302 Einw.
- Leubsdorf3.178 Einw.
- Oberschöna3.157 Einw.
- Erlau3.093 Einw.
- Claußnitz2.905 Einw.
- Reinsberg2.777 Einw.
- Frauenstein2.656 Einw.
- Großweitzschen2.643 Einw.
- Lichtenberg/Erzgeb.2.624 Einw.
- Königshain-Wiederau2.479 Einw.
- Neuhausen/Erzgeb.2.448 Einw.
- Weißenborn/Erzgeb.2.425 Einw.
- Großhartmannsdorf2.359 Einw.
- Mulda/Sa.2.358 Einw.
- Taura2.285 Einw.
- Mühlau2.094 Einw.
- Kriebstein1.956 Einw.
- Altmittweida1.876 Einw.
- Rechenberg-Bienenmühle1.759 Einw.
- Wechselburg1.722 Einw.
- Sayda1.659 Einw.
- Seelitz1.630 Einw.
- Dorfchemnitz1.435 Einw.
- Königsfeld1.377 Einw.
- Zettlitz651 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich den Landkreis Mittelsachsen – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida. Telefon: +49 3731 799 6000.
Für welche Orte ist der Landkreis Mittelsachsen – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Freiberg, Döbeln, Mittweida, Frankenberg/Sa., Burgstädt, Flöha, Waldheim, Brand-Erbisdorf und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.