Versorgungsämter.org

Sachsen

Landkreis Meißen – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 239.221 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Schwerbehindertenrecht.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An den Landkreis Meißen – Schwerbehindertenrecht, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Landkreis Meißen – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Postanschrift
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Website der Behörde
kreis-meissen.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Landkreis Meißen – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Landkreis Meißen – Schwerbehindertenrecht?

Telefon: +49 3521 725-3151. E-Mail: KSA.Schwerbehindertenrecht@kreis-meissen.de.

Für welche Orte ist der Landkreis Meißen – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Radebeul, Riesa, Meißen, Coswig, Großenhain, Weinböhla, Nossen, Klipphausen und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.