Hessen
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 1.488.453 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 69 1567 1
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Online
- GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten. - post@havs-fra.hessen.de
- Website der Behörde
- rp-giessen.hessen.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Frankfurt am Main756.021 Einw.
- Offenbach am Main132.746 Einw.
- Bad Homburg v. d. Höhe56.688 Einw.
- Oberursel (Taunus)46.736 Einw.
- Rodgau45.277 Einw.
- Dreieich41.692 Einw.
- Langen (Hessen)38.785 Einw.
- Neu-Isenburg37.926 Einw.
- Dietzenbach35.561 Einw.
- Mühlheim am Main29.194 Einw.
- Rödermark28.753 Einw.
- Friedrichsdorf25.871 Einw.
- Obertshausen25.316 Einw.
- Seligenstadt21.298 Einw.
- Heusenstamm19.312 Einw.
- Kronberg im Taunus18.671 Einw.
- Königstein im Taunus16.680 Einw.
- Usingen15.683 Einw.
- Hainburg14.465 Einw.
- Neu-Anspach14.342 Einw.
- Egelsbach10.960 Einw.
- Steinbach (Taunus)10.856 Einw.
- Mainhausen9.483 Einw.
- Schmitten im Taunus9.323 Einw.
- Wehrheim9.271 Einw.
- Weilrod6.856 Einw.
- Grävenwiesbach5.376 Einw.
- Glashütten5.311 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt?
Anschrift: Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main. Telefon: +49 69 1567 1. E-Mail: post@havs-fra.hessen.de.
Für welche Orte ist Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt zuständig?
Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Oberursel (Taunus), Rodgau, Dreieich, Langen (Hessen), Neu-Isenburg und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.