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Nordrhein-Westfalen

Kreis Siegen-Wittgenstein – Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehinderung

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 274.074 Einwohnern.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An den Kreis Siegen-Wittgenstein – Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehinderung, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Kreis Siegen-Wittgenstein – Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehinderung
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
Website der Behörde
siegen-wittgenstein.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Kreis Siegen-Wittgenstein – Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehinderung zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Kreis Siegen-Wittgenstein – Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehinderung?

Telefon: +49 271 333-1788. E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@siegen-wittgenstein.de.

Für welche Orte ist der Kreis Siegen-Wittgenstein – Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehinderung zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Siegen, Kreuztal, Netphen, Wilnsdorf, Bad Berleburg, Freudenberg, Burbach, Hilchenbach und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.