Versorgungsämter.org

Baden-Württemberg

Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Versorgungsamt

Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 133.169 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Sachgebiet Schwerbehindertenrecht.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Versorgungsamt, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Versorgungsamt
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
main-tauber-kreis.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Versorgungsamt zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Versorgungsamt?

Anschrift: Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim.

Für welche Orte ist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Versorgungsamt zuständig?

Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Bad Mergentheim, Wertheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Boxberg, Igersheim, Külsheim und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.