Baden-Württemberg
Landratsamt Heilbronn – Versorgungsamt
Zuständig für 47 Städte und Gemeinden mit rund 485.863 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Schwerbehindertenrecht (41.5).
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Heilbronn – Versorgungsamt
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Website der Behörde
- service-bw.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Heilbronn – Versorgungsamt zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Heilbronn131.986 Einw.
- Neckarsulm26.431 Einw.
- Bad Rappenau22.703 Einw.
- Eppingen22.666 Einw.
- Bad Friedrichshall19.853 Einw.
- Brackenheim16.774 Einw.
- Obersulm13.756 Einw.
- Weinsberg13.268 Einw.
- Lauffen am Neckar12.189 Einw.
- Schwaigern11.661 Einw.
- Leingarten11.637 Einw.
- Neuenstadt am Kocher10.249 Einw.
- Ilsfeld9.826 Einw.
- Möckmühl8.680 Einw.
- Untergruppenbach8.670 Einw.
- Nordheim8.480 Einw.
- Bad Wimpfen7.686 Einw.
- Gundelsheim7.449 Einw.
- Flein7.432 Einw.
- Wüstenrot6.692 Einw.
- Oedheim6.580 Einw.
- Beilstein6.412 Einw.
- Güglingen6.394 Einw.
- Kirchardt5.939 Einw.
- Neudenau5.643 Einw.
- Gemmingen5.593 Einw.
- Erlenbach5.155 Einw.
- Talheim5.074 Einw.
- Abstatt4.975 Einw.
- Hardthausen am Kocher4.478 Einw.
- Untereisesheim4.367 Einw.
- Zaberfeld4.156 Einw.
- Neckarwestheim4.059 Einw.
- Ellhofen3.998 Einw.
- Langenbrettach3.894 Einw.
- Massenbachhausen3.760 Einw.
- Löwenstein3.460 Einw.
- Eberstadt3.209 Einw.
- Cleebronn3.118 Einw.
- Offenau2.848 Einw.
- Lehrensteinsfeld2.758 Einw.
- Ittlingen2.643 Einw.
- Pfaffenhofen2.593 Einw.
- Widdern1.782 Einw.
- Jagsthausen1.747 Einw.
- Siegelsbach1.643 Einw.
- Roigheim1.497 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Heilbronn – Versorgungsamt?
Die aktuellen Kontaktdaten stehen auf der offiziellen Seite: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/281
Für welche Orte ist das Landratsamt Heilbronn – Versorgungsamt zuständig?
Für 47 Städte und Gemeinden, darunter Heilbronn, Neckarsulm, Bad Rappenau, Eppingen, Bad Friedrichshall, Brackenheim, Obersulm, Weinsberg und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.