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Bayern

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken

Zuständig für 308 Städte und Gemeinden mit rund 1.318.817 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Auf der Karte zeigen
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Scanstelle Regensburg
93044 Regensburg
Website der Behörde
zbfs.bayern.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken?

Anschrift: Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg. Telefon: +49 931 4107-01. E-Mail: poststelle.ufr@zbfs.bayern.de.

Für welche Orte ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken zuständig?

Für 308 Städte und Gemeinden, darunter Würzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt, Bad Kissingen, Kitzingen, Alzenau, Großostheim, Bad Neustadt a. d. Saale und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.