Versorgungsämter.org

Brandenburg

Landesamt für Soziales und Versorgung

Zuständig für 413 Städte und Gemeinden mit rund 2.556.747 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Landesamt für Soziales und Versorgung
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr. Bitte vorher einen Termin vereinbaren.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
lasv.brandenburg.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landesamt für Soziales und Versorgung zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landesamt für Soziales und Versorgung?

Telefon: +49 355 2893 800. Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr. Bitte vorher einen Termin vereinbaren.. E-Mail: service@lasv.brandenburg.de.

Für welche Orte ist das Landesamt für Soziales und Versorgung zuständig?

Für 413 Städte und Gemeinden, darunter Potsdam, Cottbus/Chóśebuz, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Falkensee, Bernau bei Berlin, Eberswalde und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.