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Sachsen-Anhalt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Standort Magdeburg

Zuständig für 122 Städte und Gemeinden mit rund 1.073.535 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Schwerbehindertenfeststellung.

Kontakt

Anschrift
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Standort Magdeburg
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Website der Behörde
las.sachsen-anhalt.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Standort Magdeburg zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Standort Magdeburg?

Telefon: +49 391 567-2680. E-Mail: schwerbehindertenrecht38@lvwa.sachsen-anhalt.de.

Für welche Orte ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Standort Magdeburg zuständig?

Für 122 Städte und Gemeinden, darunter Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Wernigerode, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe), Aschersleben, Staßfurt und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.