Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt Neubrandenburg
Zuständig für 204 Städte und Gemeinden mit rund 322.454 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4011 - SGB IX.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt Neubrandenburg, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt Neubrandenburg
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 385 588-59970
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Sprechzeiten
- Montag und Donnerstag 9:00–12:00 Uhr; Dienstag 9:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr.
- Online
- GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten. - Website der Behörde
- lagus.mv-regierung.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt Neubrandenburg zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Neubrandenburg60.344 Einw.
- Waren (Müritz)20.260 Einw.
- Neustrelitz20.191 Einw.
- Pasewalk9.666 Einw.
- Demmin9.583 Einw.
- Torgelow8.899 Einw.
- Ueckermünde8.768 Einw.
- Malchin6.767 Einw.
- Friedland6.044 Einw.
- Malchow5.961 Einw.
- Burg Stargard5.171 Einw.
- Altentreptow4.992 Einw.
- Stavenhagen4.855 Einw.
- Eggesin4.812 Einw.
- Röbel/Müritz4.684 Einw.
- Feldberger Seenlandschaft4.315 Einw.
- Strasburg (Uckermark)4.278 Einw.
- Loitz4.189 Einw.
- Dargun4.100 Einw.
- Woldegk4.045 Einw.
- Penzlin4.033 Einw.
- Mirow3.711 Einw.
- Löcknitz3.280 Einw.
- Wesenberg2.992 Einw.
- Jarmen2.787 Einw.
- Ferdinandshof2.611 Einw.
- Jatznick2.148 Einw.
- Rechlin1.841 Einw.
- Penkun1.707 Einw.
- Neukalen1.649 Einw.
- Möllenhagen1.608 Einw.
- Wulkenzin1.523 Einw.
- Blankensee1.494 Einw.
- Grabowhöfe1.330 Einw.
- Lindetal1.152 Einw.
- Neuenkirchen1.116 Einw.
- Groß Nemerow1.099 Einw.
- Galenbeck1.090 Einw.
- Gielow1.056 Einw.
- Klink1.052 Einw.
- Groß Plasten1.043 Einw.
- Brunn1.018 Einw.
- Rosenow1.018 Einw.
- Neverin1.016 Einw.
- Tutow984 Einw.
- Peenehagen970 Einw.
- Groß Miltzow967 Einw.
- Trollenhagen920 Einw.
- Fünfseen908 Einw.
- Viereck903 Einw.
- Jürgenstorf900 Einw.
- Datzetal888 Einw.
- Görmin888 Einw.
- Grambow877 Einw.
- Bentzin870 Einw.
- Eldetal869 Einw.
- Cölpin865 Einw.
- Burow865 Einw.
- Göhren-Lebbin857 Einw.
- Schloen-Dratow839 Einw.
- Rollwitz839 Einw.
- Moltzow837 Einw.
- Sassen-Trantow818 Einw.
- Carpin793 Einw.
- Liepgarten789 Einw.
- Ivenack785 Einw.
- Wustrow784 Einw.
- Blumenholz772 Einw.
- Möllenbeck765 Einw.
- Südmüritz757 Einw.
- Wilhelmsburg747 Einw.
- Holldorf740 Einw.
- Borrentin734 Einw.
- Sponholz731 Einw.
- Mönkebude723 Einw.
- Blankenhof707 Einw.
- Sarow688 Einw.
- Ramin678 Einw.
- Klein Vielen676 Einw.
- Basedow674 Einw.
- Userin660 Einw.
- Kruckow656 Einw.
- Kletzin654 Einw.
- Groß Teetzleben645 Einw.
- Nossendorf629 Einw.
- Kargow628 Einw.
- Jabel611 Einw.
- Krackow608 Einw.
- Ahlbeck603 Einw.
- Faulenrost602 Einw.
- Bollewick594 Einw.
- Boock594 Einw.
- Rothenklempenow592 Einw.
- Kuckssee591 Einw.
- Leopoldshagen590 Einw.
- Nossentiner Hütte585 Einw.
- Wokuhl-Dabelow578 Einw.
- Blankensee570 Einw.
- Wolde549 Einw.
- Kratzeburg548 Einw.
- Tützpatz547 Einw.
- Sietow545 Einw.
- Kummerow544 Einw.
- Pragsdorf537 Einw.
- Völschow537 Einw.
- Alt Schwerin535 Einw.
- Knorrendorf534 Einw.
- Luckow527 Einw.
- Siedenbollentin524 Einw.
- Hohen Wangelin522 Einw.
- Werder516 Einw.
- Woggersin510 Einw.
- Gültz510 Einw.
- Bartow509 Einw.
- Mölln497 Einw.
- Ankershagen488 Einw.
- Breesen484 Einw.
- Beggerow473 Einw.
- Krugsdorf471 Einw.
- Schönbeck468 Einw.
- Siedenbrünzow466 Einw.
- Fincken461 Einw.
- Lärz459 Einw.
- Wildberg459 Einw.
- Leizen458 Einw.
- Hammer a. d. Uecker454 Einw.
- Hohenmocker449 Einw.
- Bütow446 Einw.
- Hohenzieritz444 Einw.
- Rossow443 Einw.
- Zerrenthin443 Einw.
- Walow438 Einw.
- Grambin428 Einw.
- Utzedel419 Einw.
- Torgelow am See410 Einw.
- Altwarp406 Einw.
- Gülzow397 Einw.
- Meiersberg389 Einw.
- Schönwalde389 Einw.
- Vollrathsruhe387 Einw.
- Verchen384 Einw.
- Vogelsang-Warsin373 Einw.
- Priborn367 Einw.
- Nadrensee367 Einw.
- Alt Tellin366 Einw.
- Altwigshagen365 Einw.
- Staven358 Einw.
- Ritzerow356 Einw.
- Warrenzin353 Einw.
- Schönfeld347 Einw.
- Grapzow343 Einw.
- Schwarz341 Einw.
- Neddemin340 Einw.
- Heinrichswalde339 Einw.
- Zirzow336 Einw.
- Daberkow326 Einw.
- Klocksin324 Einw.
- Lübs311 Einw.
- Grünow310 Einw.
- Briggow310 Einw.
- Priepert308 Einw.
- Gotthun308 Einw.
- Bergholz307 Einw.
- Altenhagen305 Einw.
- Altenhof301 Einw.
- Melz297 Einw.
- Silz296 Einw.
- Hintersee295 Einw.
- Plöwen291 Einw.
- Gnevkow290 Einw.
- Rothemühl283 Einw.
- Kriesow274 Einw.
- Kittendorf273 Einw.
- Fahrenwalde270 Einw.
- Golchen269 Einw.
- Sommersdorf261 Einw.
- Röckwitz259 Einw.
- Zettemin249 Einw.
- Polzow243 Einw.
- Godendorf242 Einw.
- Grischow239 Einw.
- Stuer237 Einw.
- Grammentin230 Einw.
- Neetzka227 Einw.
- Schönhausen225 Einw.
- Meesiger220 Einw.
- Pripsleben214 Einw.
- Papendorf199 Einw.
- Koblentz196 Einw.
- Lindenberg195 Einw.
- Groß Luckow185 Einw.
- Kentzlin184 Einw.
- Zislow183 Einw.
- Bredenfelde181 Einw.
- Brietzig163 Einw.
- Nieden155 Einw.
- Kublank152 Einw.
- Glasow141 Einw.
- Kieve128 Einw.
- Beseritz120 Einw.
- Buchholz119 Einw.
- Groß Kelle110 Einw.
- Voigtsdorf101 Einw.
- Hohenbollentin98 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt Neubrandenburg?
Anschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg. Telefon: +49 385 588-59970. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 9:00–12:00 Uhr; Dienstag 9:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr.. E-Mail: behinderung.nb@lagus.mv-regierung.de.
Für welche Orte ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt Neubrandenburg zuständig?
Für 204 Städte und Gemeinden, darunter Neubrandenburg, Waren (Müritz), Neustrelitz, Pasewalk, Demmin, Torgelow, Ueckermünde, Malchin und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.