Versorgungsämter.org

Nordrhein-Westfalen

Kreisverwaltung Düren – Schwerbehindertenstelle

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 279.285 Einwohnern.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An die Kreisverwaltung Düren – Schwerbehindertenstelle, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Kreisverwaltung Düren – Schwerbehindertenstelle
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Website der Behörde
kreis-dueren.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Kreisverwaltung Düren – Schwerbehindertenstelle zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Kreisverwaltung Düren – Schwerbehindertenstelle?

Telefon: +49 2421 22-0. E-Mail: schwerbehindertenstelle@kreis-dueren.de.

Für welche Orte ist die Kreisverwaltung Düren – Schwerbehindertenstelle zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Düren, Jülich, Kreuzau, Niederzier, Langerwehe, Aldenhoven, Linnich, Nörvenich und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.