Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Zuständig für 112 Städte und Gemeinden mit rund 491.814 Einwohnern.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5121 304100
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Online
- GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten. - Website der Behörde
- soziales.niedersachsen.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Lüneburg74.785 Einw.
- Seevetal44.158 Einw.
- Buchholz in der Nordheide41.737 Einw.
- Winsen (Luhe)36.961 Einw.
- Neu Wulmstorf23.550 Einw.
- Tostedt14.341 Einw.
- Rosengarten14.033 Einw.
- Stelle11.974 Einw.
- Adendorf10.818 Einw.
- Lüchow (Wendland)9.170 Einw.
- Bleckede9.154 Einw.
- Dannenberg (Elbe)7.966 Einw.
- Jesteburg7.758 Einw.
- Reppenstedt7.005 Einw.
- Bardowick6.604 Einw.
- Hanstedt6.354 Einw.
- Salzhausen4.887 Einw.
- Tespe4.840 Einw.
- Amt Neuhaus4.592 Einw.
- Hitzacker (Elbe)4.566 Einw.
- Drage4.309 Einw.
- Marschacht3.895 Einw.
- Hollenstedt3.771 Einw.
- Amelinghausen3.767 Einw.
- Deutsch Evern3.667 Einw.
- Melbeck3.280 Einw.
- Scharnebeck3.279 Einw.
- Brietlingen3.278 Einw.
- Dahlenburg3.073 Einw.
- Neetze2.831 Einw.
- Embsen2.787 Einw.
- Egestorf2.748 Einw.
- Wustrow (Wendland)2.524 Einw.
- Vögelsen2.438 Einw.
- Barendorf2.436 Einw.
- Handeloh2.399 Einw.
- Bendestorf2.349 Einw.
- Heidenau2.310 Einw.
- Kirchgellersen2.306 Einw.
- Hohnstorf (Elbe)2.280 Einw.
- Radbruch2.243 Einw.
- Toppenstedt2.229 Einw.
- Asendorf2.181 Einw.
- Clenze2.156 Einw.
- Appel2.104 Einw.
- Handorf2.101 Einw.
- Moisburg2.095 Einw.
- Barum2.033 Einw.
- Westergellersen1.994 Einw.
- Brackel1.926 Einw.
- Rullstorf1.920 Einw.
- Wistedt1.775 Einw.
- Artlenburg1.769 Einw.
- Wendisch Evern1.729 Einw.
- Otter1.709 Einw.
- Wulfsen1.676 Einw.
- Zernien1.587 Einw.
- Wenzendorf1.553 Einw.
- Südergellersen1.551 Einw.
- Wittorf1.548 Einw.
- Kakenstorf1.477 Einw.
- Garstedt1.468 Einw.
- Soderstorf1.448 Einw.
- Marxen1.434 Einw.
- Bergen an der Dumme1.387 Einw.
- Gartow1.354 Einw.
- Küsten1.330 Einw.
- Thomasburg1.307 Einw.
- Lemgow1.293 Einw.
- Neu Darchau1.288 Einw.
- Eyendorf1.223 Einw.
- Welle1.214 Einw.
- Gusborn1.209 Einw.
- Dohren1.195 Einw.
- Reinstorf1.183 Einw.
- Schnega1.168 Einw.
- Garlstorf1.120 Einw.
- Nahrendorf1.101 Einw.
- Betzendorf1.094 Einw.
- Echem1.080 Einw.
- Gödenstorf1.076 Einw.
- Jameln1.067 Einw.
- Regesbostel1.049 Einw.
- Undeloh1.019 Einw.
- Hittbergen961 Einw.
- Oldendorf (Luhe)930 Einw.
- Trebel927 Einw.
- Vierhöfen924 Einw.
- Waddeweitz871 Einw.
- Woltersdorf871 Einw.
- Drestedt846 Einw.
- Harmstorf832 Einw.
- Vastorf824 Einw.
- Lübbow819 Einw.
- Halvesbostel787 Einw.
- Barnstedt769 Einw.
- Karwitz739 Einw.
- Rehlingen695 Einw.
- Lüdersburg687 Einw.
- Mechtersen670 Einw.
- Langendorf664 Einw.
- Höhbeck629 Einw.
- Gorleben614 Einw.
- Tosterglope598 Einw.
- Königsmoor578 Einw.
- Göhrde573 Einw.
- Luckau (Wendland)569 Einw.
- Dahlem497 Einw.
- Schnackenburg447 Einw.
- Prezelle416 Einw.
- Boitze336 Einw.
- Damnatz298 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg?
Anschrift: Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Telefon: +49 5121 304100.
Für welche Orte ist Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg zuständig?
Für 112 Städte und Gemeinden, darunter Lüneburg, Seevetal, Buchholz in der Nordheide, Winsen (Luhe), Neu Wulmstorf, Tostedt, Rosengarten, Stelle und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.