Bremen
Amt für Versorgung und Inklusion Bremen
Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 704.881 Einwohnern.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Amt für Versorgung und Inklusion Bremen
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 421 3615541
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Sprechzeiten
- Montag–Donnerstag 9:00–12:30 Uhr; Donnerstag zusätzlich 13:30–17:00 Uhr und nach Vereinbarung.
- Online
- GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten. - office@avib.bremen.de
- Website der Behörde
- avib.bremen.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Weitere Standorte
- Außenstelle BremerhavenBarkhausenstr. 22, 27568 BremerhavenBeratung und Antragsannahme. Montag–Donnerstag 9:00–13:00 Uhr.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Bremen586.271 Einw.
- Bremerhaven118.610 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen?
Anschrift: Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen. Telefon: +49 421 3615541. Sprechzeiten: Montag–Donnerstag 9:00–12:30 Uhr; Donnerstag zusätzlich 13:30–17:00 Uhr und nach Vereinbarung.. E-Mail: office@avib.bremen.de.
Für welche Orte ist das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen zuständig?
Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Bremen, Bremerhaven.
Hat das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Außenstelle Bremerhaven, Bremerhaven.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.