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Bremen · Bremen · 586.271 Einwohner

Versorgungsamt für Bremen

Zuständig ist das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen. In Bremen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Bremen: 27568, 28195, 28197, 28199, 28201, 28203, 28205, 28207, 28209, 28211, 28213, 28215, 28217, 28219, 28237, 28239, 28259, 28277, 28279, 28307, 28309, 28325, 28327, 28329, 28355, 28357, 28359, 28717, 28719, 28755, 28757, 28759, 28777, 28779

Standort in Bremen

  • Außenstelle BremerhavenBarkhausenstr. 22, 27568 BremerhavenBeratung und Antragsannahme. Montag–Donnerstag 9:00–13:00 Uhr.

Amt für Versorgung und Inklusion Bremen

Anschrift
Amt für Versorgung und Inklusion Bremen
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Montag–Donnerstag 9:00–12:30 Uhr; Donnerstag zusätzlich 13:30–17:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
avib.bremen.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Bremen zuständig?

Für Bremen (Bremen) ist das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen zuständig, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen, Telefon +49 421 3615541.

Gibt es ein Versorgungsamt in Bremen?

Ja. Das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen hat in Bremen einen Standort: Außenstelle Bremerhaven, Barkhausenstr. 22, 27568 Bremerhaven.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bremen?

Zur Gemeinde Bremen gehören die Postleitzahlen 27568, 28195, 28197, 28199, 28201, 28203, 28205, 28207, 28209, 28211, 28213, 28215, 28217, 28219, 28237, 28239, 28259, 28277, 28279, 28307, 28309, 28325, 28327, 28329, 28355, 28357, 28359, 28717, 28719, 28755, 28757, 28759, 28777, 28779. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen erreichbar?

Sprechzeiten: Montag–Donnerstag 9:00–12:30 Uhr; Donnerstag zusätzlich 13:30–17:00 Uhr und nach Vereinbarung..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen für