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Steina · Landkreis Bautzen · 1.648 Einwohner

Versorgungsamt für Steina

Zuständig ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht mit Sitz in Bautzen.

Postleitzahlen in Steina: 01920

Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
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Website der Behörde
landkreis-bautzen.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Steina zuständig?

Für Steina (Landkreis Bautzen) ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht zuständig, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, Telefon +49 3591 5251 50450.

Welche Postleitzahlen gehören zu Steina?

Zur Gemeinde Steina gehören die Postleitzahlen 01920. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht für