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Hochkirch · Landkreis Bautzen · 2.162 Einwohner

Versorgungsamt für Hochkirch

Zuständig ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht mit Sitz in Bautzen.

Postleitzahlen in Hochkirch: 02627

Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
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Website der Behörde
landkreis-bautzen.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Hochkirch zuständig?

Für Hochkirch (Landkreis Bautzen) ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht zuständig, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, Telefon +49 3591 5251 50450.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hochkirch?

Zur Gemeinde Hochkirch gehören die Postleitzahlen 02627. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist der Landkreis Bautzen – Schwerbehindertenrecht für