Rohrbach · Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · 178 Einwohner
Versorgungsamt für Rohrbach (Saalfeld-Rudolstadt)
Zuständig ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht.
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht
- Anschrift
- Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Gesundheitsunterlagen nur unmittelbar an die Behörde senden.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Versorgungsamt ist für Rohrbach zuständig?
Für Rohrbach (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht zuständig.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..