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Allendorf · Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · 334 Einwohner

Versorgungsamt für Allendorf (Saalfeld-Rudolstadt)

Zuständig ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht.

Postleitzahlen in Allendorf: 07426

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Gesundheitsunterlagen nur unmittelbar an die Behörde senden.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Allendorf zuständig?

Für Allendorf (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht zuständig.

Welche Postleitzahlen gehören zu Allendorf?

Zur Gemeinde Allendorf gehören die Postleitzahlen 07426. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt – Schwerbehindertenrecht für