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Nordrhein-Westfalen

Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 274.057 Einwohnern.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Website der Behörde
obk.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten?

Telefon: +49 2261 88-0. E-Mail: schwerbehindertenrecht@obk.de.

Für welche Orte ist Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gummersbach, Wiehl, Lindlar, Wipperfürth, Radevormwald, Waldbröl, Engelskirchen, Reichshof und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.