Nordrhein-Westfalen
Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 274.057 Einwohnern.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- +49 2261 88-0
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Online
- GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten. - Postanschrift
- Moltkestr. 42
51643 Gummersbach - Website der Behörde
- obk.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Gummersbach51.290 Einw.
- Wiehl25.164 Einw.
- Lindlar21.615 Einw.
- Wipperfürth21.604 Einw.
- Radevormwald21.565 Einw.
- Waldbröl19.795 Einw.
- Engelskirchen19.737 Einw.
- Reichshof18.688 Einw.
- Bergneustadt18.628 Einw.
- Nümbrecht17.580 Einw.
- Hückeswagen14.480 Einw.
- Marienheide13.356 Einw.
- Morsbach10.555 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten?
Telefon: +49 2261 88-0. E-Mail: schwerbehindertenrecht@obk.de.
Für welche Orte ist Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gummersbach, Wiehl, Lindlar, Wipperfürth, Radevormwald, Waldbröl, Engelskirchen, Reichshof und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.