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Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 154.957 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Wartburgkreis - Amt zur Schwerbehindertenfeststellung.

Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post

Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
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Sprechzeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Mittwoch kein Sprechtag; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Website der Behörde
wartburgkreis.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht?

Anschrift: Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen. Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Mittwoch kein Sprechtag; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.. E-Mail: schwerbehinderung@wartburgkreis.de.

Für welche Orte ist das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Eisenach, Bad Salzungen, Gerstungen, Bad Liebenstein, Dermbach, Wutha-Farnroda, Werra-Suhl-Tal, Hörselberg-Hainich und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.