Thüringen
Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 154.957 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Wartburgkreis - Amt zur Schwerbehindertenfeststellung.
Antrag auf Feststellung der Behinderung per Post
Formlos beantragen und die amtlichen Vordrucke anfordern. An das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Auf der Karte zeigen - Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- Sprechzeiten
- Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Mittwoch kein Sprechtag; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Postanschrift
- Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen - Website der Behörde
- wartburgkreis.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Eisenach40.747 Einw.
- Bad Salzungen22.557 Einw.
- Gerstungen8.884 Einw.
- Bad Liebenstein7.662 Einw.
- Dermbach6.889 Einw.
- Wutha-Farnroda6.268 Einw.
- Werra-Suhl-Tal6.028 Einw.
- Hörselberg-Hainich5.979 Einw.
- Treffurt5.772 Einw.
- Ruhla5.126 Einw.
- Amt Creuzburg4.910 Einw.
- Vacha4.891 Einw.
- Krayenberggemeinde4.818 Einw.
- Geisa4.708 Einw.
- Barchfeld-Immelborn4.268 Einw.
- Unterbreizbach3.261 Einw.
- Leimbach1.726 Einw.
- Seebach1.689 Einw.
- Krauthausen1.519 Einw.
- Buttlar1.134 Einw.
- Schleid1.008 Einw.
- Weilar772 Einw.
- Berka v. d. Hainich703 Einw.
- Wiesenthal703 Einw.
- Lauterbach650 Einw.
- Bischofroda602 Einw.
- Oechsen578 Einw.
- Nazza531 Einw.
- Empfertshausen507 Einw.
- Gerstengrund67 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen. Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Mittwoch kein Sprechtag; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.. E-Mail: schwerbehinderung@wartburgkreis.de.
Für welche Orte ist das Landratsamt Wartburgkreis – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Eisenach, Bad Salzungen, Gerstungen, Bad Liebenstein, Dermbach, Wutha-Farnroda, Werra-Suhl-Tal, Hörselberg-Hainich und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.