Versorgungsämter.org

Thüringen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 120.214 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben.

Kontakt

Anschrift
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Website der Behörde
lra-sm.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Schwerbehindertenrecht?

Die aktuellen Kontaktdaten stehen auf der offiziellen Seite: https://www.lra-sm.de

Für welche Orte ist das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Meiningen, Schmalkalden, Zella-Mehlis, Steinbach-Hallenberg, Brotterode-Trusetal, Floh-Seligenthal, Kaltennordheim, Grabfeld und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.