Versorgungsämter.org

Thüringen

Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht

Zuständig für 56 Städte und Gemeinden mit rund 103.694 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Eichsfeld - Versorgungsverwaltung.

Kontakt

Anschrift
Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
kreis-eic.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht?

Anschrift: Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt. Telefon: +49 3606 650-5050. E-Mail: sozialamt@kreis-eic.de.

Für welche Orte ist das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht zuständig?

Für 56 Städte und Gemeinden, darunter Leinefelde-Worbis, Heilbad Heiligenstadt, Dingelstädt, Uder, Niederorschel, Sonnenstein, Am Ohmberg, Breitenworbis und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.