Thüringen
Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht
Zuständig für 56 Städte und Gemeinden mit rund 103.694 Einwohnern. Amtliche Bezeichnung: Landratsamt Eichsfeld - Versorgungsverwaltung.
Kontakt
- Anschrift
- Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3606 650-5050
- Antragsformular
- Amtliche Formulare und Hinweise
- sozialamt@kreis-eic.de
- Website der Behörde
- kreis-eic.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
- Leinefelde-Worbis19.957 Einw.
- Heilbad Heiligenstadt18.230 Einw.
- Dingelstädt12.204 Einw.
- Uder6.134 Einw.
- Niederorschel5.357 Einw.
- Sonnenstein4.215 Einw.
- Am Ohmberg3.577 Einw.
- Breitenworbis3.140 Einw.
- Teistungen2.457 Einw.
- Schimberg2.140 Einw.
- Gernrode1.460 Einw.
- Kirchworbis1.282 Einw.
- Küllstedt1.267 Einw.
- Effelder1.193 Einw.
- Berlingerode1.192 Einw.
- Wingerode1.091 Einw.
- Brehme1.078 Einw.
- Geismar1.045 Einw.
- Bodenrode-Westhausen1.036 Einw.
- Arenshausen1.025 Einw.
- Geisleden985 Einw.
- Großbartloff890 Einw.
- Büttstedt856 Einw.
- Reinholterode758 Einw.
- Heuthen706 Einw.
- Ecklingerode696 Einw.
- Haynrode688 Einw.
- Gerbershausen603 Einw.
- Kirchgandern596 Einw.
- Hohengandern563 Einw.
- Steinbach528 Einw.
- Rustenfelde524 Einw.
- Ferna519 Einw.
- Kella481 Einw.
- Buhla464 Einw.
- Wachstedt443 Einw.
- Wehnde359 Einw.
- Marth317 Einw.
- Pfaffschwende291 Einw.
- Wahlhausen290 Einw.
- Freienhagen288 Einw.
- Tastungen246 Einw.
- Lindewerra246 Einw.
- Bornhagen236 Einw.
- Schachtebich236 Einw.
- Volkerode236 Einw.
- Burgwalde230 Einw.
- Rohrberg230 Einw.
- Wiesenfeld229 Einw.
- Fretterode173 Einw.
- Krombach166 Einw.
- Sickerode136 Einw.
- Dietzenrode/Vatterode125 Einw.
- Schwobfeld106 Einw.
- Asbach-Sickenberg98 Einw.
- Dieterode76 Einw.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht?
Anschrift: Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt. Telefon: +49 3606 650-5050. E-Mail: sozialamt@kreis-eic.de.
Für welche Orte ist das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht zuständig?
Für 56 Städte und Gemeinden, darunter Leinefelde-Worbis, Heilbad Heiligenstadt, Dingelstädt, Uder, Niederorschel, Sonnenstein, Am Ohmberg, Breitenworbis und weitere.
Was brauche ich für den Antrag?
Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?
Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.