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Bayern

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz

Zuständig für 226 Städte und Gemeinden mit rund 1.121.379 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Auf der Karte zeigen
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Scanstelle Regensburg
93044 Regensburg
Website der Behörde
zbfs.bayern.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz?

Anschrift: Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg. Telefon: +49 941 7809-00. E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de.

Für welche Orte ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz zuständig?

Für 226 Städte und Gemeinden, darunter Regensburg, Amberg, Weiden i. d. OPf., Neumarkt i. d. OPf., Schwandorf, Sulzbach-Rosenberg, Cham, Regenstauf und weitere.

Was brauche ich für den Antrag?

Nennen Sie Ihre Beeinträchtigungen und behandelnden Praxen im amtlichen Formular. Fügen Sie vorhandene aktuelle Befundberichte bei; die Behörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise und Einwilligungen noch nötig sind. Senden Sie medizinische Unterlagen unmittelbar an die Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt unter anderem davon ab, wann die ärztlichen Unterlagen vorliegen. Eine feste allgemeine Bearbeitungszeit können wir nicht nennen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Kann ich zunächst einen formlosen Antrag stellen?

Ja. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie die Feststellung der Behinderung und des GdB nach § 152 SGB IX beantragen. Nennen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bitten Sie um die Vordrucke und reichen Sie die geforderten Unterlagen nach. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absenden.