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Stolpe · Kreis Plön · 1.263 Einwohner

Versorgungsamt für Stolpe (Plön)

Zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht.

Postleitzahlen in Stolpe: 24601

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Website der Behörde
schleswig-holstein.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Stolpe zuständig?

Für Stolpe (Kreis Plön) ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht zuständig.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stolpe?

Zur Gemeinde Stolpe gehören die Postleitzahlen 24601. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht für