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Schönkirchen · Kreis Plön · 6.794 Einwohner

Versorgungsamt für Schönkirchen

Zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht.

Postleitzahlen in Schönkirchen: 24232

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Website der Behörde
schleswig-holstein.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Schönkirchen zuständig?

Für Schönkirchen (Kreis Plön) ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht zuständig.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönkirchen?

Zur Gemeinde Schönkirchen gehören die Postleitzahlen 24232. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Schwerbehindertenrecht für