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Schwobfeld · Landkreis Eichsfeld · 106 Einwohner

Versorgungsamt für Schwobfeld

Zuständig ist das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht mit Sitz in Heilbad Heiligenstadt.

Postleitzahlen in Schwobfeld: 37318

Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
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Website der Behörde
kreis-eic.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Schwobfeld zuständig?

Für Schwobfeld (Landkreis Eichsfeld) ist das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht zuständig, Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Telefon +49 3606 650-5050.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schwobfeld?

Zur Gemeinde Schwobfeld gehören die Postleitzahlen 37318. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landratsamt Eichsfeld – Schwerbehindertenrecht für