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Schwarzbach · Landkreis Greiz · 218 Einwohner

Versorgungsamt für Schwarzbach (Greiz)

Zuständig ist das Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht mit Sitz in Greiz.

Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
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Sprechzeiten
Montag: 09 - 13 Uhr; Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr; Mittwoch: 13 - 16 Uhr; Donnerstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr; Freitag: 09 - 13 Uhr; vorherige Terminvereinbarung
Postanschrift
Postfach 1352
07962 Greiz
Website der Behörde
landkreis-greiz.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Schwarzbach zuständig?

Für Schwarzbach (Landkreis Greiz) ist das Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht zuständig, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, Telefon +49 3661 876-263.

Wann ist das Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht erreichbar?

Sprechzeiten: Montag: 09 - 13 Uhr; Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr; Mittwoch: 13 - 16 Uhr; Donnerstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr; Freitag: 09 - 13 Uhr; vorherige Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landratsamt Greiz – Schwerbehindertenrecht für