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Lausnitz b. Neustadt an der Orla · Saale-Orla-Kreis · 293 Einwohner

Versorgungsamt für Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Zuständig ist das Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht.

Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Website der Behörde
saale-orla-kreis.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Lausnitz b. Neustadt an der Orla zuständig?

Für Lausnitz b. Neustadt an der Orla (Saale-Orla-Kreis) ist das Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht zuständig, Telefon +49 3663 488-972.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landratsamt Saale-Orla-Kreis – Schwerbehindertenrecht für