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Insheim · Landkreis Südliche Weinstraße · 2.193 Einwohner

Versorgungsamt für Insheim

Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau mit Sitz in Landau.

Postleitzahlen in Insheim: 76865

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

Anschrift
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
lsjv.rlp.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Insheim zuständig?

Für Insheim (Landkreis Südliche Weinstraße) ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau zuständig, Reiterstraße 16, 76829 Landau, Telefon +49 6341 26-222.

Welche Postleitzahlen gehören zu Insheim?

Zur Gemeinde Insheim gehören die Postleitzahlen 76865. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau erreichbar?

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau für

Gezeigt sind die Gemeinden desselben Kreises (Landkreis Südliche Weinstraße). Alle 499 weiteren Städte und Gemeinden stehen auf der Seite der Behörde.